Selbst, wenn man durchblicken lässt, dass man im Namen derjenigen spricht, die isch hier finden? Hängt sicherlich auch von der Personenanzahl ab, die man mobilisieren kann...
Ich hatte heute ein nettes Gespräch mit einem Herren aus der Chemnitzer Filiale (Im übrigen um 1000 Mal kompetenter und freundlichen als so manche Gestalt aus Burgstädt). Er meinte, es hätte schon Leute gegeben, die quasi Sonderwünsche in die SW implementiert haben wollten. Das war dann natürlich kostenpflichtig. Auch kostenpflichtig, sagte er, sei das anlasslose Updaten. Ohne eine Beanstandung ist das Aktualisieren der SW kein kostenfreier Service laut MG. Unfassbar aus meiner Sicht. Aber gut.
Dann sollten die Herren mal sich das Service- und Garantiehandbuch vornehmen.
Da wo die Wartung abgestempelt wird.
Auf Seite 6 bei Nummer 2 steht
Zitat: " Überprüfen Sie die Softwareversion der elektronischen Steuereinheiten und aktualisieren Sie ggf. auf die neueste Version."
Dies ist beim Service A und B zu tun.
Unter Steuereinheiten kann man so ziemlich jedes Steuergerät sehen.