Die DSGVO (oder GDPR) das Thema kann zu langen Diskussionen führen, die sicher spannend sind.
Ein Wächter Modus der nur speichert wenn z.B.  der Erschuetterungssensor anspricht widerspricht nicht der DSGVO.
Das wäre eine Anlassbezogene Speicherung. Das können auch viele dashcams (besonders die doppelten vorne und hinten)
Ob man bei Tesla auch ohne Anlass speichern kann weiß ich nicht.
Beim Firmen Tesla sagt er z.B. es gab 3 Sicherheits events und die sind dann gespeichert und man kann sie sich ansehen.
Eine Studie ist kein Urteil und ob sich die EU da jemals ranwagt?
Und 4% des Jahresumsatzes wäre für Tesla ein großer Brocken.
Taxis, Busse, Straßenbahnen, Polizei und Kommunalfahrzeuge haben Kamerasysteme die aufzeichnen,
in anderen EU Ländern noch mehr als in Deutschland.
Zurück zum Thema, ich fände es schon toll zu sehen falls sich einer am Auto zu schaffen macht.
Publizieren würde ich es nicht.
Viele Gruesse Matthias