Hallo Matti
Die Zug und Stützlast gibt der Hersteller vor. Entweder er schreibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ich mache eine
Einzelabnahme beim TÜV. Mein alter Citroen hatte schon immer beim Einbau ab Werk einen zweiten Lüfter eingebaut damit eine
bessere Kühlung möglich ist. Wenn ich mit meinem MG5 statt der erlaubten 500 kg einfach 1000kg ziehe und mir brennt irgend etwas wegen Überhitzung
durch, mache ich den Hänger ab und melde meine Garantie an.
Habe ich aber in den Papieren 900kg Anhängelast stehen kann der Hersteller das als Ursache für den Schaden sehen.
Er hat es ja schriftlich. Wie gross ist das Risiko dass gerade wenn du mal etwas mehr geladen hast du angehalten wirst und nachgewogen wird.
Und in den Urlaub mit dem Wohnanhänger wird keiner das Auto benutzen.
Meine Frau hat es abgelehnt mit dem MG zur Nordsee (300 km) zu fahren weil sie Angst hat dass sie die Fähre verpasst.
Ist schon hart mit uns alten Leuten.
Viele Grüße Michael
PS: Habe jetzt meinen frunk bestückt. Ladekabel, Entladekabel, AHK und 230V Ladegerät sind ordentlich verstaut.