Also nichts mit Grundwasser!
Hallo Aliliss,
wir sind hier ganz offtopic (ich habe angefangen).
Nun habe ich nochmal nachgeschaut, wofür genau mir Geld abgebucht wird.
"...Es ist dabei egal, ob die jeweiligen Grundstücke durch einen direkten Anschluss an ein Gewässer II. Ordnung oder auf indirektem Wege (z.B. über ein Gewässer III. Ordnung oder durch das Grundwasser) entwässert werden und ob sich überhaupt Vorteile für die einzelnen Grundstücke ergeben. Die Bedingungen zur Beitragspflicht sind bereits erfüllt, wenn sich ein Grundstück im Einzugsgebiet eines Gewässers II. Ordnung befindet...."
Also es scheint so zu sein, dass es Gebühren kostet, wenn man irgendwie ein Grundstück im Einzugsbereich eines Baches hat. Und Bäche sind überall, auch wenn sie weiter weg sind. Und die Regelung hört sich für mich als Nichtfachmann so an, dass, wenn "...auf indirektem Wege ... durch das Grundwasser ... entwässert..." wird, dafür Gebühren zu zahlen sind.
Es handelt ich um Grundstück in Niedersachsen und es wird Bezug genommen auf das Wasserverbandsgesetz (WVG).
Es sind nur ein paar Euro, deswegen habe ich keine Lust, mich mit denen anzulegen.
Als ich zum ersten Mal den Bescheid bekam (an einem Freitag), habe ich angerufen, um zu fragen, was das soll. Am Freitag Mittag war wohl schon Wochenende und das Telefon war auf einen Schleusenwärter umgeleitet. Der hat es mir dann in nichtamtlicher Sprache erklärt. Wenn es regnet, müssen alle Grundstücksbesitzer dafür Gebühren zahlen. Wenn es nicht regnet oder wenn es schneit oder hagelt, dann auch.
Natürlich gibt es (noch) keine "Sonnenscheinsteuer" Das habe ich in sarkastischer Art dazu geschrieben, um das Problembewusstsein zu schärfen.
Könnte man sich Argumente dafür ausdenken, dass Grundstücksbesitzer wegen Sonnenschein Abgaben zahlen müssen?
Hmm, man könnte argumentieren: "Der Sonnenschein trägt zu Aufwärmung der Erde bei. Es gibt höhere Verdunstung und es kann Trockenheitsprobleme geben (Abfall des Grundwasserspiegels). Deswegen wird eine Abgabe von 1€ pro beschienenem Quadratmeter festgelegt. Ob der beschriebene Tatbestand im Einzelfall tatsächlich eintritt, ist unerheblich, da der Gesetzgeber zu einer Vereinfachung der Abgabenerhebung berechtigt ist. Wohnungsbaugesellschaften und Besitzer von Firmengrund sind von der Abgabe befreit, um die Konjunktur zu fördern."
Das ist reine Satire und wir haben (noch) keine "Sonnenscheinsteuer"!